Zum Hauptinhalt wechseln

FMA Verwaltungsverfahren

Im Jänner 2023 wurde die RBI von der FMA darüber informiert, dass ein Verwaltungsverfahren wegen der angeblichen Nichteinhaltung bestimmter gesetzlicher Vorgaben zum Know-Your-Customer-Prinzip eingeleitet wurde. 


  • By Communications

Das Verfahren resultierte aus einer Vor-Ort-Prüfung der FMA im ersten Quartal 2019. Nach Interpretation der FMA hatte sich die RBI nicht hinreichend davon überzeugt, dass zwei Korrespondenzbanken über angemessene Sorgfaltsmaßnahmen in
Bezug auf Kunden des eigenen Korrespondenzbankgeschäfts verfügen. Damit ist die RBI nach Ansicht der FMA ihren diesbezüglichen administrativen Verpflichtungen nicht vollständig nachgekommen. Die FMA stellte nicht fest, dass eine Geldwäsche oder eine andere Straftat stattgefunden hat oder dass ein Verdacht auf eine kriminelle Handlung oder ein Zusammenhang mit einer solchen besteht. Im Juni 2024 hat die FMA der RBI ein Verwaltungsstraferkenntnis in Höhe von 2,07 Millionen Euro zugestellt. 

Die RBI ist der Ansicht, dass die fraglichen Vorwürfe unbegründet sind und dass sie angemessene AML (Anti Money Laundering-Systeme), Verfahren und Kontrollen für die Korrespondenzbankbeziehungen im Einklang mit den geltenden rechtlichen Anforderungen und internationalen Marktstandards einsetzt. Die die RBI wird das Verwaltungsstraferkenntnis vollinhaltlich anfechten.