Corporate Governance und Vergütung
Verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertsteigerung ausgerichtete Führung und Kontrolle eines Unternehmens lassen sich zusammenfassen in dem Begriff der Corporate Governance (CG).
Zentrale Richtlinien
Vertrauensvolle und effiziente Zusammenarbeit der verschiedenen Gesellschaftsorgane, die Wahrung der Aktionärsinteressen sowie eine offene und transparente Kommunikation sind für die Raiffeisen Bank International zentrale Leitlinien in der Umsetzung zeitgemäßer Corporate Governance.
Als börsenotiertes Unternehmen bekennt sich die Raiffeisen Bank International zu den Grundsätzen der guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung, wie sie im Österreichischen Corporate Governance Kodex niedergelegt sind, und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.
Die vorliegenden Erläuterungen zur Einhaltung des Kodex beziehen sich auf die Neufassung des Österreichischen Corporate Governance Kodex vom Jänner 2023.
Transparente Informationspolitik
Offenheit und Transparenz in der Kommunikation mit Aktionären und der interessierten Öffentlichkeit ist der Raiffeisen Bank International ein besonderes Anliegen. Im Internet werden daher umfangreiche Informationen angeboten:
Ad-hoc-Mitteilungen, Pressemeldungen, Investor Relations-Aussendungen
Aktiendaten: Kurs-Chart und Kursinformationen
Bestell- und E-Mail-Service: Anforderung von schriftlichen Informationen und Aufnahme in den „Investor Relations News“-Verteiler möglich
Finanzberichte: Zwischen- und Geschäftsberichte
Finanzkalender: Veröffentlichungstermine der Berichte, Datum der Hauptversammlung und der Dividendenauszahlung
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat
Satzung der Raiffeisen Bank International als PDF zum Herunterladen
Zahlen und Fakten: Strategie, Aktionärsstruktur, Datenüberblick
Entsprechenserklärung
Die RBI legt großen Wert auf eine verantwortungsvolle und transparente Unternehmensführung, um das Verständnis und das Vertrauen ihrer verschiedenen Interessengruppen – nicht zuletzt der Kapitalmarktteilnehmer – zu pflegen. Daher verpflichtet sie sich zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) in seiner Fassung vom Jänner 2023
Corporate Governance Berichte
Hier finden Sie unsere Corporate Governance Berichte
Evalierung zum CG-Kodex
Entsprechend der C-Regel 62 des ÖCGK beaufragte die RBI eine externe Evaluierung durch die Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH.
Vergütungsbericht
Bericht über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Raiffeisen Bank International AG für das Geschäftsjahr 2023.
Mehr Themen
Vergütungspolitik
Die Vergütungspolitik ist in der Hauptversammlung vom 4. April 2024 mit 89,23% der gültig abgegeben Stimmen angenommen worden.
Satzung
Die Satzung der Raiffeisen Bank International in der Fassung gemäß des Beschlusses der Hauptversammlung vom 4. April 2024 steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
Organe
Die Organe der RBI setzen sich wie folgt zusammen:
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Hauptversammlung
Kriterien für die Unabhängigkeit
Der Aufsichtsrat der Raiffeisen Bank International legt im Sinn der Regel 53 des Österreichischen Corporate Governance Kodexes (ÖCGK) folgende Kriterien für die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft fest. Im Sinn der Kriterien für die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern sind sämtliche Aufsichtsräte der Raiffeisen Bank International als unabhängig anzusehen.
Stellungnahme zur Wahl in den Aufsichtsrat in Zusammenhang mit Stimmrechtsempfehlungen anlässlich der Hauptversammlung
Unternehmen, die ihre Kunden im Zusammenhang mit ihrem Stimmrechtsverhalten in der Hauptversammlung der RBI beraten, haben sich kritisch zum Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt „Wahl in den Aufsichtsrat“ geäußert. Wir möchten im Folgenden ausführen, dass die vorgeschlagene Wiederwahl des Aufsichtsratsmitglieds MMag. Martin Schaller in Einklang mit sämtlichen geltenden Rechtsvorschriften sowie dem österreichischen Corporate Governance Kodex steht.
Die RBI als börsennotiertes Unternehmen und Kreditinstitut unterliegt strengen Unabhängigkeitsanforderungen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie für einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß dem österreichischen Aktiengesetz (AktG), Bankwesengesetz und Corporate Governance Kodex. Weiter präzisiert werden diese Anforderungen durch Leitlinien und Empfehlungen der österreichischen und europäischen Aufsichtsbehörden.
Mit dem Vorschlag zur Wiederwahl von MMag. Martin Schaller, werden weiterhin alle gesetzlichen Unabhängigkeitsanforderungen erfüllt und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats als Gesamtgremium steht in Einklang mit allen gesetzlichen und regulatorischen Unabhängigkeitsregeln.
Die vorgeschlagene Wiederwahl des Aufsichtsratsmitglieds MMag. Martin Schaller für eine Amtszeit von rund fünf Jahren steht in Einklang mit dem österreichischen Aktienrecht und entspricht darüber hinaus österreichischen Marktstandards.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der RBI als Kreditinstitut unterliegt zusätzlich umfassenden Vorgaben von kollektiven und individuellen Eignungskriterien (Fit & Proper). Insbesondere müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats ein aktuelles und tiefgreifendes Verständnis der Geschäftstätigkeit des Kreditinstituts und seiner Risiken haben und über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.
Damit entspricht und unterstützt der Vorschlag, die Aufsichtsratsmitglieder für die nach österreichischem Recht maximal zulässige Amtszeit zu wählen, nicht nur den strengen gesetzlichen und regulatorischen Eignungsanforderungen des Bankensektors sondern gewährleistet eine fünfjährige Mandatsperiode auch Kontinuität im Aufsichtsrat. Der Gesamtaufsichtsrat kann so von der Erfahrung und dem Wissen langjähriger Aufsichtsratsmitglieder über die Art, Umfang und Komplexität der Geschäfte sowie der Risikostruktur der RBI und der RBI-Gruppe profitieren.
Gemäß dem österreichischen Corporate Governance Kodex hat die Hauptversammlung bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern auf die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder sowie auf eine im Hinblick auf die Struktur und das Geschäftsfeld der Gesellschaft fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu achten. Dabei sind auch Aspekte der Diversität des Aufsichtsrats unter anderem im Hinblick auf die Vertretung beider Geschlechter und die Altersstruktur zu berücksichtigen. Auch hier erfüllt die RBI alle gesetzlichen und regulatorischen Diversitäts-Anforderungen.
Der Aufsichtsrat der Raiffeisen Bank International AG besteht derzeit aus zwölf von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und sechs vom Betriebsrat gemäß § 110 Arbeitsverfassungsgesetz entsandten Mitgliedern. Von den zwölf Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertretern sind bis dato neun Männer und drei Frauen, von den sechs Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern sind vier Männer und zwei Frauen. Der Aufsichtsrat besteht daher derzeit aus dreizehn Männern und fünf Frauen; das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wird erfüllt.
Mit dem Wahlvorschlag zur Wiederwahl von Herrn MMag. Martin Schaller wird dem Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG weiterhin entsprochen.
Meldepflichtige Eigengeschäfte Gem. Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung (MMVO)
Meldepflichtige Eigengeschäfte
Meldepflichtige Eigengeschäfte des Vorstands und des Aufsichtsrats, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehender Personen, bis einschließlich 02.07.2016 (d.h. vor Anwendbarkeit der neuen Bestimmungen der MMVO) können Sie auf der Website der Finanzmarktaufsicht unter folgendem Link einsehen.
Dokumente gem. § 75a Börseg
Hier finden Sie eine Liste der Dokumente, die wir in den einzelnen Jahren gemäß § 75a Börsegesetz veröffentlicht haben. Diese gesetzliche Verpflichtung wurde per 01.01.2013 aufgehoben.
Verhaltenskodex gem. § 7 österreichisches Lobbygesetz
Erfahren Sie mehr über unseren Code of Conduct
Veröffentlichungen gem. § 65a BWG
Veröffentlichungen betreffend Corporate Governance und Vergütung gem. § 65 A BWG stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.