
Nachhaltigkeit & ESG
Die Raiffeisen Bank International ist stolzer Pionier des Responsible Banking in Österreich: Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung sind seit jeher ein Grundprinzip für uns, und ein Maßstab für den Unternehmenserfolg.

ESG- / Nachhaltigkeitsratings und -indizes
Die Raiffeisen Bank International bekennt sich zu einem verantwortungsvollen Bankwesen für eine nachhaltige Zukunft. Darum haben wir als erste Bank in Österreich die UN Principles for Responsible Banking unterzeichnet.
Als verantwortungsvolle Banker unterstützen wir unsere Kunden in Österreich und CEE mit nachhaltigen Finanzprodukten und umfassendem Know-how.
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Verantwortung
Mit ihren verbundenen Unternehmen ist die RBI eine wesentliche wirtschaftliche Kraft in Österreich und in vielen Ländern, in denen sie tätig ist. Sie bekennt sich zur nachhaltigen Unternehmensführung und zur damit verbundenen gesellschaftlichen Verantwortung. Ihre Rolle in der Wirtschaft ist geprägt durch gelebte Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Aktionären sowie der Gesellschaft.
Unsere Kultur
Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung sind für die RBI samt Tochterunternehmen sowie Tochterbanken in CEE zentrale Bestandteile ihres Selbstverständnisses und gelebter Teil der Unternehmenskultur. Das gesetzte Ziel lautet dabei, als Unternehmen über Einzelmaßnahmen hinausgehend verantwortungsvoll zu handeln. Im Nachhaltigkeitsmanagement erfolgt die strategische, inhaltliche und organisatorische Planung und Umsetzung aller nachhaltigkeitsrelevanten Maßnahmen für die RBI und die Netzwerkbanken in CEE in den Bereichen "Ökonomie/Kerngeschäft", "Ökologie", "Human Resources" und "Soziales Engagement".
Regulatorische Informationen
Informationen gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR), die für die RBI als Finanzberater gelten.
Gültig ab: 18.03.2025
Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung (Art. 3 (2) SFDR)
Gemäß Artikel 2 Nr. 22 SFDR wird ein Nachhaltigkeitsrisiko als ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt-, Sozial- oder Unternehmensführung definiert, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden haben könnte. Die RBI bietet zum gegenwärtigen Zeitpunkt Anlageberatung ausschließlich für derivative Produkte an, die zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Kreditrisiken verwendet werden und weiters nur für Kunden, die gemäß den MiFID II-Vorschriften als professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien eingestuft sind. Die RBI nimmt aufgrund der Produkteigenschaften von OTC-Derivaten im Rahmen der Anlageberatung keine Einstufung als nachhaltige Finanzinstrumente vor. Nachhaltigkeitsrisiken werden daher nur unter dem Aspekt einbezogen, dass die RBI als Gegenpartei ihrer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie unterliegt. Eine weitere Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung ist daher aufgrund der angebotenen Finanzinstrumente (OTC-Derivate) derzeit nicht möglich.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung (Art. 4 (5) lit. b SFDR)
Die RBI bietet zum gegenwärtigen Zeitpunkt Anlageberatung ausschließlich für derivative Produkte an, die zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Kreditrisiken verwendet werden und weiters nur für Kunden, die gemäß den MiFID II-Vorschriften als professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien eingestuft sind. Aufgrund der Produktmerkmale und des allgemeinen Charakters dieser Finanzinstrumente hat die RBI keinen Zugang zu den potenziellen negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren oder zu etwaigen Nachhaltigkeitsrisiken für die Wertentwicklung dieser Produkte. Die RBI nimmt aufgrund der Produkteigenschaften von OTC-Derivaten im Rahmen der Anlageberatung keine Einstufung als nachhaltige Finanzinstrumente vor. Aus diesem Grund ist es in der Anlageberatung für OTC-Derivate derzeit nicht möglich, die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) von Investitionsscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu berücksichtigen.
Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden daher nur unter dem Aspekt einbezogen, dass die RBI als Gegenpartei in diesen Geschäften ihrer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie unterliegt. Die Nachhaltigkeitsstrategie der RBI finden Sie hier.
Die RBI beobachtet die rechtliche Entwicklung und die Entwicklung des Marktes und wird, falls erforderlich, die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung für derivative Produkte neu bewerten.
Transparenz der Vergütungspolitiken im Hinblick auf die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 (1) SFDR):
Die RBI stellt sicher, dass ihre Vergütungspolitik Nachhaltigkeitsrisiken angemessen berücksichtigt. Somit fördert die Vergütungspolitik, dass die gegebenen Anlageberatungen ein solides und effektives Risikomanagement in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken fördern, während die Vergütungsstruktur an die risikoangepasste Leistung gekoppelt ist und keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken unterstützt. Dies wird insbesondere durch die Einbeziehung geeigneter Nachhaltigkeitsmaßnahmen bei der Festlegung von Zielen im Performance-Management-Prozess der in den betroffenen Bereichen tätigen Funktionen erreicht.