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24.04.2025 -RBI: Russisches Berufungsgericht bestätigt erstinstanzliches Urteil im Rasperia-Fall – AO Raiffeisenbank muss EUR 2,044 Milliarden zuzüglich Zinsen an Rasperia zahlen

  • Keine zusätzlichen Belastungen auf die Erfolgsrechnung des RBI-Konzerns durch heutiges Urteil erwartet
  • RBI-Konzern finalisiert Klage gegen Rasperia in Österreich

Wien, 24. April 2025. Die Raiffeisen Bank International AG (RBI) gibt bekannt, dass das russische Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil im von Rasperia Trading Limited („Rasperia“) gegen die STRABAG SE, deren österreichische Kernaktionäre und die 100-prozentige russische RBI-Tochter AO Raiffeisenbank eingeleiteten Verfahren, bestätigt hat.

Aufgrund dieser Gerichtsentscheidung muss die AO Raiffeisenbank den vom russischen Gericht zugesprochenen Schadenersatz von EUR 2,044 Milliarden (zuzüglich Zinsen) zahlen. Der RBI-Konzern erwartet durch das heutige Urteil keine zusätzlichen Belastungen auf die Erfolgsrechnung, die über die bereits im 4. Quartal 2024 gebuchte Rückstellung von EUR 840 Millionen hinausgehen. Diese Rückstellung reflektiert den der Rasperia zugesprochenen Schadenersatz abzüglich der erwarteten Erlöse aus der Vollstreckung von Ansprüchen gegen die Vermögenswerte von Rasperia in Österreich.

Die AO Raiffeisenbank wird gegen dieses Urteil bei der nächsten russischen Instanz Berufung einlegen. Weiters finalisiert der RBI-Konzern seine Klage gegen Rasperia in Österreich und wird diese voraussichtlich im 2. Quartal 2025 einbringen.

Es wird erwartet, dass die Verfügungsbeschränkung über die Aktien der AO Raiffeisenbank, die zur Sicherung der Zahlung auferlegt worden war, nach Zahlung des Schadenersatzes aufgehoben wird


  • By RBI Investor Relations

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